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Ratgeber

Leucht­reklame und Werbeschild: Brauche ich in Dortmund eine Genehmigung?

Bevor eine Leuchtreklame oder ein großes Schild an die Fassade kommt, stellt sich die Frage nach der Genehmigung. Hier findest du die wichtigsten Punkte – als Orientierung, nicht als Rechtsberatung.

Das Wichtigste

Grundsatz: oft genehmigungspflichtig

Laut Infoblatt Werbeanlagen der Stadt Dortmund sind Werbeanlagen, die vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind, grundsätzlich genehmigungspflichtig. Zuständig ist das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt Dortmund.

Genehmigungsfrei sind nach § 62 BauO NRW unter anderem Werbeanlagen bis 1 m² sowie vorübergehende Werbung für höchstens zwei Monate. Für LED- und Leuchtwerbung ist zusätzlich der sogenannte Lichterlass zu beachten. Verbindlich entscheidet immer die Behörde.

Vorbereitung

Welche Unterlagen typischerweise gebraucht werden

  • Ansicht der Fassade mit der geplanten Werbeanlage, zum Beispiel als Fotomontage
  • Maße der Werbeanlage und Lage an der Fassade
  • Angaben zur Beleuchtung bei Leuchtreklame
  • Lageplan des Grundstücks

Welche Unterlagen im Einzelfall verlangt werden, legt die Behörde fest. Wir sagen dir bei der Planung, was typischerweise gebraucht wird, und liefern Maße, Ansichten und Fotomontagen deiner Leuchtreklame.

Andere Städte

Außerhalb von Dortmund

In anderen Städten in NRW gilt ebenfalls die Landesbauordnung NRW; Details und Gestaltungsvorgaben können aber je nach Stadt und Lage abweichen. Frag beim zuständigen Bauordnungsamt nach.

Leuchtreklame planen

Wir planen deine Leuchtreklame oder dein Schild so, dass du alle Angaben für die Behörde hast – mit Ansicht, Maßen und Fotomontage.

Anfrage

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Schreib uns kurz, was du brauchst – mit Maßen, Stückzahl und Wunschtermin, falls bekannt. Wir antworten innerhalb von 48 Stunden.

Fotos, Logos oder Skizzen schickst du am einfachsten per WhatsApp oder E-Mail.